Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für genealogische Dienstleistungen und Ahnenforschung
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über genealogische Forschungen, Stammbamerstellungen und damit verbundene Dienstleistungen zwischen Ahnenforschung Sachau, Britta Sachau, Langstücken 36, 24220 Flintbek (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung genealogischer Recherchen (z. B. in Archiven, Kirchenbüchern, Standesämtern oder Datenbanken) sowie die Aufbereitung der Ergebnisse gemäß der individuellen Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte und sorgfältige Durchführung der Recherche nach den Regeln der genealogischen Wissenschaft (Dienstvertrag). Ein bestimmter Rechercheerfolg (z. B. das Auffinden einer bestimmten Person oder Linie) kann aufgrund der Abhängigkeit von der historischen Quellenlage nicht garantiert werden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Durchführung des Auftrags, indem er alle ihm bereits bekannten Ausgangsdaten (z. B. Namen, Daten, Urkunden, Familienaufzeichnungen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellt.
(2) Verzögerungen, die durch eine unvollständige oder verspätete Bereitstellung von Ausgangsdaten durch den Auftraggeber entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 4 Vergütung, Anzahlung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach den Vereinbarungen im Angebot (z. B. Festpreis oder Abrechnung nach Stundensatz zzgl. Auslagen).
(2) Archivgebühren, Kosten für Urkundenbeschaffungen, Kopierkosten und anfallende Reisekosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber gegen Nachweis gesondert zu erstatten.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung (Vorschuss) zu verlangen. Die Recherche beginnt erst nach Eingang der Anzahlung.
(4) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
§ 5 Weitergabe von Daten lebender Drittpersonen (Datenschutz)
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer personenbezogene Daten von noch lebenden Dritten (z. B. Eltern, Geschwistern oder sonstigen Verwandten) nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn hierfür eine wirksame Rechtsgrundlage nach der DSGVO vorliegt.
(2) Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass er die betroffenen lebenden Personen vor der Datenweitergabe vollständig über die Übermittlung ihrer Daten an den Auftragnehmer, den Zweck der Verarbeitung (genealogische Forschung/Stammbamerstellung) sowie über deren Datenschutzrechte (insb. Auskunfts- und Widerspruchsrecht) informiert hat und – sofern gesetzlich erforderlich – deren Einwilligung eingeholt hat.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, Bußgeldern oder Kosten freigestellt, die von betroffenen Dritten oder Aufsichtsbehörden wegen einer unbefugten Weitergabe dieser Daten gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.
(4) Die Erhebung und Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten lebender Personen im Sinne von Art. 9 DSGVO (z. B. Religionszugehörigkeit, Gesundheitsdaten, genetische Daten) ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, die betroffene Person hat dem Auftragnehmer hierzu eine separate, schriftliche Einwilligung erteilt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
(1) Die gelieferten Forschungsergebnisse, Dokumentationen und Stammbäume bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Mit der vollständigen Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die Forschungsergebnisse für private Zwecke zu nutzen. Eine kommerzielle Verwertung oder Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).